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Pressemitteilung - Dolmetschen bei Hauptversammlungen: Novelliertes Aktiengesetz sorgt für Unsicherheit bei Beauftragung

Qualifizierte Konferenzdolmetscher arbeiten rechtssicher / gerichtliche allgemeine Beeidigung nicht erforderlich

Gemeinsame Pressemitteilung BDÜ und VKD


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