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Unterschied Übersetzen - Dolmetschen


Vielleicht haben Sie es schon einmal gehört: „Übersetzer” und „Dolmetscher” sind Bezeichnungen für zwei unterschiedliche Berufe. Damit Sie in unserem Mitgliederverzeichnis schneller fündig werden, sind hier die wichtigsten Berufsformen kurz erklärt:

Dolmetscher übertragen mündliche sprachliche Äußerungen in eine andere Sprache, z.B. bei Verhandlungen, Führungen, Ausbildungen oder Konferenzen, entweder konsekutiv, d.h. nach Abschluss einer Äußerung (z.B. eines Satzes), oder simultan, d.h. gleichzeitig mit dem Hören der laufenden Äußerung. Letzteres wird besonders auf Konferenzen unter Zuhilfenahme einer Dolmetschanlage (mit Kabine, Mikrophon und Kopf- oder Ohrhörern) praktiziert und verlangt besonders dafür ausgebildete und trainierte Konferenz­dolmetscher. Hierbei wechseln sich in der Regel zwei Dolmetscher in kürzeren Abständen ab, da die geforderte Leistung (gleichzeitig in einer Sprache hören, gedanklich in die andere Sprache übertragen und in der anderen Sprache sprechen) über längere Zeit von einer Person nicht bewältigt werden kann.

Gerichtsdolmetscher sind vom zuständigen Landgericht allgemein beeidigte Dolmetscher für die Gerichte und Notariate des Freistaats Thüringen. Sie werden zum Verdolmetschen von Gerichtsverhandlungen hinzugezogen.

Übersetzer übertragen schriftlich vorliegende Texte aus einer Sprache in eine andere und sind in der Regel auf bestimmte Sachgebiete spezialisiert.

Urkundenübersetzer sind vom zuständigen Landgericht ermächtigte Übersetzer für die Gerichte und Notariate des Freistaats Thüringen. Urkundenübersetzungen müssen in der Regel durch den Übersetzer mit einer Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung versehen werden (sog. „beglaubigte Übersetzung”). In der Praxis erkennen auch andere als Justizbehörden (z.B. Standesämter) die von gerichtlich ermächtigten Übersetzern beglaubigten Urkundenübersetzungen an.

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